Eltern-ABC
Zugehörige Objekte
Eine nicht voraussehbare Abwesenheit eines Kindes ist durch die Eltern nachträglich zu begründen.
Für allgemeine Fragen wenden Sie sich an die Gesamtschulleitung, die Schulverwaltung oder die Schulratspräsidentin.
Die Schule hat neben ihrem Bildungsauftrag auch die gesetzliche Aufgabe, auf die gesundheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schülern zu achten. Die schulärztlichen Untersuchungen finden im 2. Kindergartenjahr, in der 5. Klasse sowie in der 2. Oberstufe statt.
Im 2. Kindergarten findet der Untersuch in der Praxis der Schulärztin statt. In der 5. Klasse und der 2. Oberstufe finden die Untersuche durch die Schulärztin im Schulhaus statt.
Die Eltern können den Untersuch auch bei einem Arzt ihrer Wahl durchführen lassen, wenn sie den Untersuch selber organisieren und die Kosten dafür selber tragen.
Die Vorsorgeuntersuchungen sind obligatorisch. Die Eltern werden durch die Schulverwaltung mittels Brief über den konkreten Ablauf der Untersuchungen informiert. Wenn die Eltern einverstanden sind, führt der Schularzt auch die notwendigen Impfungen nach dem schweizerischen Impfplan durch.
Unsere Schulärztin ist:
- Frau Sara Klingenfuss, Dr. med. FMH Kinder-und Jugendmedizin, Gasenzenstrasse 4, 9473 Gams – Tel 081 750 37 37 (Praxis)
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41_2_Konzept_Begabungsforderung.pdf (PDF, 90.15 kB) | Download | 0 | 41_2_Konzept_Begabungsforderung.pdf |
Der Schulrat hat ein Reglement für die Benützung der Schulanlagen durch Dritte wie Vereine, Organisationen, Privatpersonen, etc. erlassen. Weitere Informationen für die Benützung der Schulanlagen (Gebührenordnung, Antragsformularen) erhalten Sie hier.
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50_1_Benutzungsreglement_mit_Anhang.pdf (PDF, 1.1 MB) | Download | 0 | 50_1_Benutzungsreglement_mit_Anhang.pdf |
Der Spielplatz auf der Schulanlage Haag ist einer unserer grössten Spielplätze und wird von den Haager Einwohnern gerne auch als Treffpunkt genutzt. Der Spielplatz wurde im Jahr 2015 einer Sanierung unterzogen. Es wurde ein Beützungsreglement erstellt. Eine Tafel beim Eingang weist auf die wichtigsten Verhaltensregeln hin.
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50_10_Benutzungsreglement_Aussenanlage_Haag.pdf (PDF, 73.14 kB) | Download | 0 | 50_10_Benutzungsreglement_Aussenanlage_Haag.pdf |
Jedes Schuljahr startet ein neuer Berufswahlprozess. Lehrpersonen, Schulleitung, Berufsberatung und Wirtschaft arbeiten eng zusammen, um den Schülerinnen und Schülern einen optimalen Einstieg in die Berfuswelt bzw. in eine weiterführende Schule zu ermöglichen. Die Eltern übernehmen ebenfalls eine zentrale Rolle: Sie sind wichtige Ansprechpersonen für ihre Kinder, sollten sie unterstützen, motivieren, ihnen vielleicht auch einmal Mut machen.
Damit Eltern immer auf dem neuesten Informationsstand sind, wurde eine eigene Website erstellt. Diese Seite bietet in übersichtlicher Form die wesentlichen Informationen für Eltern mit Kindern im Berufwahlprozess und wird regelmässig aktualisiert.
Dazu gehören Exkursionen, Projekttage, Theaterbesuche, etc.. Sie sind Teil des Unterrichts und werden frühzeitig angekündigt. Dabei können Abweichungen zu den Blockzeiten entstehen.
Es finden in jedem Schuljahr Wintersporttage statt. Falls ein Winterlager durchgeführt wird, fallen die Wintersporttage im Durchführungsjahr für diese Klassen aus. Es kann ein Elternbeitrag erhoben werden zur Deckung der Verpflegungskosten.
Eltern dürfen die Klassen grundsätzlich jederzeit besuchen. Es ist jedoch empfehlenswert, sich vorher anzumelden, da sich nicht jeder Unterricht für einen Besuch eignet.
Wir können Ihnen folgende Betreuungsangebote anbieten:
Schülerhorte
Mittagstisch
Tagesbetreuung
Vorschulische Angebote
Bei Interesse klicken Sie bitte auf das gewünschte Stichwort.
Ab dem Schuljahr 2021/2022 gelten neue rechtliche Rahmenbedingungen zur Beurteilung in der Volksschule des Kantons St. Gallen. Unter dem Link finden Eltern zwei Kurzfilme und die Videobotschaft von Regierungsrat Stefan Kölliker, die einige der neuen Bestimmungen anschauliche aufzeigen. Wie die konkrete Umsetzung vor Ort erfolgt, darüber werden die Schulen vor Ort informieren.
Das Beurteilungsgespräch dient der Zusammenarbeit von Schule und Erziehungsberechtigten. Verbindlich besprochen werden die Beurteilung des Leistungsstands, das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten (ALSV) sowie die Förderung und die Gestaltung der Schullaufbahn der Schülerin oder des Schülers. Den Erziehungsberechtigten wird damit in der Mitte des Schuljahres ein bilanzierender Einblick in die Leistungen ihres Kindes gewährt. Auf die Durchführung des Beurteilungsgesprächs kann nicht verzichtet werden. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, den Gesprächstermin wahrzunehmen.
Pro Schuljahr findet bis Ende März mindestens ein Beurteilungsgespräch statt, frühestens gegen Ende des ersten Semesters Bei Bedarf können weitere Gespräche stattfinden. Die Lehrperson entscheidet, ob sie zusätzliche Beurteilungsgespräche als nötig erachtet. Die Erziehungsberechtigten können zusätzliche Beurteilungsgespräche verlangen. Die Terminierung liegt unter Berücksichtigung reglementarischer Vorgaben in der Verantwortung der Lehrperson. Der Schülerin bzw. dem Schüler ist Gelegenheit zu bieten, sich bezüglich ihrer/seiner Beurteilung zu äussern. Die konkrete Ausgestaltung des Einbezugs liegt dabei in der Verantwortung und im Ermessen der Lehrperson. .
Öffnungszeiten: | |
Montag | 15.15 - 16.15 Uhr |
Donnerstag | 15.00 - 17.00 Uhr |
Die Oberstufe unterliegt nicht den Blockzeiten.
Andere müssen ein Jahr älter werden, bevor sie eine Ausbildung antreten können. Oder sie müssen eine bestimmte Vorbildung absolvieren, bevor sie mit der Ausbildung beginnen können, wie z. B. einen Vorkurs für gestalterische Ausbildungen.
Mit "Brückenangebot" werden alle Angebote bezeichnet, die eine Brücke bauen zwischen der obligatorischen Schulzeit und einer Lehre oder weiterführenden Schule.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Die sprachliche Integration von Kindern mit Migrationshintergrund ist die wichtigste Voraussetzung für eine allgemeine Integration in unsere Lebens-, Schul- und Arbeitswelt. Sie erfordert die Zusammenarbeit aller Beteiligten: Eltern, Lehrpersonen, Schul- und Gemeindebehörden.
Der Deutschunterricht für Kinder mit Migrationshintergrund hat das Ziel, diesen Kindern eine solide sprachliche Grundlage zu vermitteln, damit sie sich im Alltag zurechtfinden und dem Unterricht im Klassenverband folgen können.
Im Jahr vor dem Schuleintritt (für Kinder ab 3 Jahren) besteht mit dem Schwatzspatz ein Sprach- und Spielförderangebot.
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41_3_Konzept_Deutsch_als_Zweitsprache_Anhang.pdf (PDF, 140.75 kB) | Download | 0 | 41_3_Konzept_Deutsch_als_Zweitsprache_Anhang.pdf |
41_12_Konzept_Deutsch_als_Zweitsprache.pdf (PDF, 484.44 kB) | Download | 1 | 41_12_Konzept_Deutsch_als_Zweitsprache.pdf |
Wenn das Verhalten eines Schulkindes zu Beanstandungen Anlass gibt, können Disziplinarmassnahmen angeordnet werden. Dazu gehören zusätzliche Hausaufgaben, Arbeit ausserhalb der Unterrichtzeit, Wegweisen aus einer Lektion, u.a. Die Lehrperson informiert die Eltern über mangelhaftes Verhalten anlässlich eines Standortgespräches oder einer schriftlichen Information.
- Das Kind wird gemäss Volksschulgesetz am 1. August nach Vollendung des vierten Altersjahres schulpflichtig und tritt grundsätzlich in den Kindergarten ein. Der Kindergarten ist die erste Volksschulstufe und dauert zwei Jahre.
- Wird ein Kind von der Kindergärtnerin sowie von den am Übertrittsprozess Beteiligten als schulfähig bezeichnet, wird es in die erste Primarklasse eingeschult.
- Erfordert es der Entwicklungsstand, kann der Schulrat (FöKo) den Übertritt in die Primarschule um ein Jahr aufschieben, d.h. es wird ein Kindergartenjahr wiederholt.
- Erlaubt es der Entwicklungsstand, kann der Schulrat (FöKo) den Übertritt in die Primarschule um ein Jahr vorverlegen.
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40_1_Einschulungskonzept.pdf (PDF, 124.17 kB) | Download | 0 | 40_1_Einschulungskonzept.pdf |
ERG ist ein rein schulisches Fach und wird im Klassenverband durch die Schule unterrichtet, ab der 1. Klasse.
Die Herbst-, Weihnachts-, Frühlings- und Sommerschulferien der öffentlichen Volksschule werden durch den Bildungsrat bestimmt und sind somit durch den Kanton St.Gallen vorgegeben. Die Wintersportferien sind regional unterschiedlich geregelt und werden in den Gemeinden festgelegt.
Hier gelangen Sie zum Ferienplan für das laufende und der nächsten Schuljahre.
Bei Durchführung einer Mehrzweckveranstaltung wird in jedem Fall eine Reinigungskostenpauschale erhoben.
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50_2_Gebuhrenordnung.pdf (PDF, 54.92 kB) | Download | 0 | 50_2_Gebuhrenordnung.pdf |
Die Anmeldung für die Hausaufgabenbetreuung erfolgt über die Klassenlehrperson. Es wird ein Elternbeitrag erhoben.
Auf den Schularealen sind Besucher auch ausserhalb der Schulzeit bis maximal 21.00 Uhr willkommen. Die Nachtruhe ist zu beachten. Die Anlagen sind mit Sorgfalt zu benutzen. Abfälle aller Art gehören in die Abfalleimer. Den Anweisungen der Hauswarte oder der Lehrpersonen ist Folge zu leisten. Jeglicher Suchtmittelkonsum ist untersagt.
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48_16_Schulhausordnung_Türggenau (PDF, 113.08 kB) | Download | 0 | 48_16_Schulhausordnung_Türggenau |
- ISF verzichtet weitgehend auf die Separierung von Schulkindern mit Lernproblemen.
- ISF integriert Schüler mit besonderen Lernvoraussetzungen in der Regelklasse.
- Die wohnortnahe Beschulung und die Vermeidung von sozialer Ausgrenzung stehen dabei im Vordergrund.
- ISF unterstützt Schulkinder mit Schulschwierigkeiten entsprechend ihren Bedürnissen.
- ISF setzt die Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen, Eltern, Kind und der Fachperson für Schulische Heilpädagogik oder der Therapie voraus.
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41_1_Konzept_fur_Fordernde_Massnahmen.pdf (PDF, 229.13 kB) | Download | 0 | 41_1_Konzept_fur_Fordernde_Massnahmen.pdf |
Erziehungsberechtigte können, gemäss Art. 96 Abs. 2 Volksschulgesetz, ihre Kinder pro Schuljahr maximal zwei halbe Tage oder einen ganzen Tag von der Schule dispensieren. Diese (Joker)-Tage sind frei wählbar und können auch vor oder im Anschluss an die Ferien bezogen werden. Die Abwesenheit muss mindestens 5 Schultage vor Bezug schriftlich bei der Klassenlehrperson gemeldet werden.
Für weitergehende Urlaubswünsche lesen Sie bitte unter dem Stichwort Urlaubsgesuche weiter.
Der Kindergarten ist die erste Volksschulstufe, dauert zwei Jahre und gehört in den Zyklus 1 vom Lehrplan. Der Besuch des Kindergartens ist obligatorischer Bestandteil der Volksschule. Die Kinder werden am 1. August nach Vollendung des vierten Altersjahres schulpflichtig und treten in den Kindergarten ein. Eine Vorverlegung des Kindergarteneintrittes ist nicht möglich. Ein Aufschub des Kindergarteneintrittes kann auf Antrag der Eltern in Einzelfällen durch den Schulrat geprüft und bewilligt werden. Es wird empfohlen, den Antrag mit dem Bericht einer Fachperson, die das Kind kennt, zu ergänzen (z.B. Kinder-/Hausarzt, Spielgruppenleiterin).
Im Kindergarten (und in der Primarschule) wird am Vormittag Unterricht in Blockzeiten erteilt. Alle Kinder haben jeden Vormittag während 4 Lektionen (08.00 bis 11.45 Uhr) von Montag bis Freitag Unterricht. Im 1. Kindergartenjahr haben die Kinder am Nachmittag keinen Unterricht.
Im 1. Kindergartenjahr kann das Kind von der ersten Morgenlektion abgemeldet werden, d.h. es besucht den Kindergarten erst ab 8.55 Uhr. Diese Entscheidung gilt für das ganze Schuljahr. Änderungen können quartalsweise vorgenommen werden (Herbst-/Weihnachts-/Frühlingsferien) Die Kindergärtnerinnen empfehlen, Ihr Kind den Unterricht im ersten Kindergartenjahr erst ab der 2. Lektion besuchen zu lassen, da ein ganzer Morgen viel Ausdauer benötigt. Dies kann von einem jungen Kindergartenkind verständlicherweise nur bedingt eingefordert werden und ist deshalb oft eine Überforderung. Im zweiten Kindergartenjahr gibt es diese Wahlmöglichkeit nicht mehr.
Der Kindergarten fördert die geistige, soziale und körperliche Entwicklung der Kinder. Sie sammeln vielfältige Erfahrungen durch Geschichten hören, Lieder singen, Verse lernen und sich in verschiedene Rollen versetzen. Sie turnen, tanzen, konstruieren, zeichnen und malen. Diese verschiedenen Tätigkeiten erweitern die motorischen und gestalterischen Fähigkeiten, die Wahrnehmung, das mathematische Denken, die Phantasie und die Sprache. Das Kind lernt seine Gedanken auszudrücken, sich in eine grössere Gemeinschaft einzufügen, Fragen zu stellen und anderen zuzuhören.
Das Spiel nimmt im Kindergarten eine wichtige Stellung ein. Das Spielen zu Hause oder auf dem Spielplatz wird ergänzt durch das Spielen in einer grösseren Gruppe von Kindern, das in einer pädagogisch gestalteten Spielumgebung stattfindet.
Im Verlauf der beiden Kindergartenjahre erfolgt eine Verschiebung vom Spielen zum spielerischen Lernen. Mit den zahlreichen Erfahrungen in der Klassengemeinschaft und durch gezielte Lern- und Beschäftigungsangebote werden die Kinder auf die erste Klasse vorbereitet. Broschüre zum Eintritt in den Kindergarten zum Download.
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40_Anmeldung Schulkinder (DOCX, 24.25 kB) | Download | 0 | 40_Anmeldung Schulkinder |
SB_40_Kiga_Aufschubsgesuch (DOCX, 28.94 kB) | Download | 1 | SB_40_Kiga_Aufschubsgesuch |
Broschüre_Schulen Sennwald_Kindergarteneintritt_2025 (PDF, 686.11 kB) | Download | 2 | Broschüre_Schulen Sennwald_Kindergarteneintritt_2025 |
Informationen zum Eintritt2025 (PDF, 200.22 kB) | Download | 3 | Informationen zum Eintritt2025 |
40_KiGa_Morgenlektion (2) (DOCX, 24.47 kB) | Download | 4 | 40_KiGa_Morgenlektion (2) |
Klassenlager sind eine wertvolle Bereicherung und Ergänzung des Unterrichts und werden sich zur späteren Erinnerung bei vielen ehemaligen Schulkindern als eigentliche Höhepunkte der Schullaufbahn einprägen. Jedes Schulkind soll die Gelegenheit erhalten, an Schullagern teilzunehmen. In den Schulen Sennwald finden folgende besondere Unterrichtswochen und Projekte statt:
Zyklus 1 (Kindergarten, Primarschulen PS 1/PS 2) |
Keine Klassenlager |
Zyklus 2 (Primarschulen PS 3 - 6) |
1-2 Themenlager, davon maximal 1 Winterlager. |
Zykls 3 (Oberstufe) |
1. Oberstufe: Kennenlerntage, Dauer: 3-5 Tage |
2./3. Oberstufe: 1-2 Themenlager, innert 2 Schuljahren. |
Sämtliche Klassenlager dienen, nebst dem Themenschwerpunkt selbst, auch der Entwicklung von sozialen Kompetenzen und dem Erlernen entsprechender Fähigkeiten. Zugunsten eines aktiven Miteinanders, was auch das Verrichten anfallender Arbeiten umfasst, soll der Konsumcharakter dabei in den Hintergrund rücken. Der Elternbeitrag beträgt pro Kind und Tag Fr. 17.-. Diese Kosten werden für die Verpflegung der Kinder erhoben.
Integration heisst, die Unterschiedlichkeit der Kinder zu achten und das gemeinsame Lernen aller optimal zu fördern.
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41_1_Konzept_fur_Fordernde_Massnahmen.pdf (PDF, 202.61 kB) | Download | 0 | 41_1_Konzept_fur_Fordernde_Massnahmen.pdf |
Immer wieder treten Kopfläuse auf. Befallen werden vor allem Kinder und Jugendliche im Alter bis 20 Jahre, besonders aber die 5-10-Jährigen. Auch vor sauberen, gepflegten Kinderköpfen schrecken Läuse nicht zurück. Gerade lange Haare bieten günstige Bedingungen für das Einnisten von Läusen.
Läuse können nicht durch blosses Haare waschen entfernt werden. Damit ein rasches Ausbreiten der Kopfläuse vermieden werden kann, wenden Sie sich bei einem Befall unverzüglich an die Klassenlehrperson Ihres Kindes.
Die Schule stellt Fachpersonen zur Verfügung, die die Kinder der betroffenen Klassen auf Kopfläuse untersucht und Sie über das weitere Vorgehen und die zu verwendenden Hilfsmittel informiert.
Alle Primarschulkinder werden einmal pro Jahr im Winter von einem "Laustanten-Team" routinemässig auf einen Lausbefall untersucht.
Weitere Informationen finden sich hier.
- Im Lehrplan wird der Erwerb von Wissen und Kompetenzen vom Kindergarten bis zum Schulaustritt beschrieben. Es wird sichtbar, wie neue Erkenntnisse an bisher Gelerntem anknüpfen und dieses weiterentwickeln.
- Der Lehrplan weist den Lehrpersonen den Weg, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, das erworbene Wissen im lebensalltag selbstverantwortlich anzuwenden.
- Der Lehrplan gilt für die elf obligatorischen Schuljahre vom Eintritt in den Kindergarten bis zm Abschluss der dritten Oberstufenklasse.
- Der Lehrplan unterteilt die Schuljahre inhaltlich in drei Zyklen. Der 1. Zyklus umfasst zwei Jahre Kindergarten und die ersten zwei Jahre der Primarschule (1. - 2. Klasse). Der 2. Zyklus umfasst vier Jahre Primarschule (3. - 6. Klasse) und der 3. Zyklus die drei Jahre der Sekundartufe 1 (Real-/Sekundarschule).
- Der Lehrplan bestimmt die Unterrichtsbereiche nach Inhalt und Lektionenzahl und legt die Bildungs- und Lernziele fest, zur Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages.
- Der Lehrplan ist in sechs Fachbereiche strukturiert: Sprachen, Mathematik, Natur/Mensch/Gesellschaft (NMG), Gestalten, Musik, Bewegung/Sport.
- Der Lehrplan beschreibt für jeden Fachbereich die Kompetenzen, welche die Schulkinder im Laufe der Volksschule erwerben.
- Der Lehrplan regelt in der Lektionentafel die Unterrichtszeit zu den einzelnen Fachbereichen nach Jahrgangsklassen und berücksichtigt die verschiedenartigen Bildungsbefürfnisse.
- Der Lehrplan Volksschule ist unter sg.lehrplan.ch einsehbar.
- Weitere Informationen zum Lehrplan Volksschule finden Sie unter www.sg.ch/bildung-sport/volksschule/unterricht/lehrplan
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Elternflyer_Lernplan_Volksschule_2017.pdf (PDF, 1.09 MB) | Download | 0 | Elternflyer_Lernplan_Volksschule_2017.pdf |
- Wir stellen die Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt aller schulischen Aktivitäten und Bestrebungen.
- Wir pflegen einen respektvollen, wertschätzenden und vorbildlichen Umgang miteinander.
- Wir schaffen an unserer Schule eine positive Lernatmosphäre.
- Wir gestalten unsere Schule lebensnah, aktuell und fachlich fundiert.
- Wir achten unser Gegenüber - unabhängig von seiner Leistungsfähigkeit - mit seinem familiären, sozialen und kulturellen Hintergrund.
- Wir pflegen den offenen Austausch von Ressourcen.
- Wir streben eine hohe Schulqualität an.
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16_1_Leitbild.pdf (PDF, 629.79 kB) | Download | 0 | 16_1_Leitbild.pdf |
Der Mittagstisch bietet allen Schulkindern die Möglichkeit, ein Mittagessen im betreuten Rahmen einzunehmen. Für die Kindergarten- und Primarschulkinder findet der Mittagstisch in den Schülerhorten Purzelbaum Haag, Silva Sennwald und Türggenau Salez statt. Betreiber der Schülerhorte ist der Verein Kinderbetreuung Grabs-Gams-Sennwald. Weitere Informationen zum Mittagstisch, und den weiteren schulergänzenden Betreuungsangeboten, finden Sie auf der Website: Verein Kinderbetreuung Grabs-Gams-Sennwald.
Für die Oberstufe findet der Mittagstisch weiterhin im Altersheim Forstegg statt. Weitere Informationen: Oberstufe
Die Eltern unterstützen Lehrperson und Schule in Erziehung und Bildung sowie bei der Umsetzung schulischer Massnahmen.
Eltern, die ihre Mitwirkungspflicht erheblich verletzen, können vom Schulrat verwarnt oder gebüsst werden. Die Ordnungsbusse beträgt Fr. 200.- bis Fr. 1'000.-
Der Entscheid über den Übertritt in die Oberstufe bzw. in die Real- oder Sekundarschule wird auf Basis einer Gesamteinschätzung der Klassenlehrperson der Primarschule gefällt. Das Verfahren ist dabei kantonal einheitlich geregelt. Zur Unterstützung der Klassenlehrperson bei der Gesamteinschätzung steht ein kantonales Übertrittsformular zur Verfügung. Dieses konkretisiert die rechtlichen Vorgaben abschliessend, ohne den Ermessensspielraum der Klassenlehrperson bei der Gesamteinschätzung einzuschränken.
Für die Verfügung der Zuweisung zum Schultyp Sek oder Real ist der Schulträger zuständig. Der Entscheid basiert auf dem kantonalen Übertrittsformular bzw. dem darauf enthaltenen Antrag der Klassenlehrperson der Primarschule. Deckt sich der Antrag der Klassenlehrperson nicht mit der Einschätzung der Erziehungsberechtigten, gewährt der Schulträger ihnen vorm dem Entscheid das rechtliche Gehör. Dem Schulträger steht es frei, weitere Gutachten bzw. Einschätzungen einzuholen. Die Verfügung des Schulträgers wird den Erziehungsberechtigten Ende Mai zustellt. Es besteht die Möglichkeit, gegen den Entscheid zu rekurrieren.
Die Broschüre "Die Volksschule im Kanton St.Gallen" dient als Leitfaden und hilft, sich im Bildungssystem des Kantons St.Gallen besser zurecht zu finden. Link zur Broschüre
Der Übertritt (Promotion) zwischen den Klassen ist in der Regel fliessend, d.h. er passiert automatisch (ohne Verfügung). Scheint die Promotion am Ende des Schuljahres gefährdet zu sein, werden die Erziehungsberechtigten im Beurteilungsgespräch bis spätestens Ende März darüber informiert. Die Promotion am Ende des Schuljahres basiert auf einer Gesamteinschätzung. Kommt die Klassenlehrperson in dieser nicht zu einem gegenteiligen Schluss, besucht das Schulkind im folgenden Schuljahr die nächste Klasse. Ist die regelkonforme Schullaufbahn gefährdet, stellt die Klassenlehrperson einen Antrag auf Repetition an den Schulträger. Dieser entscheidet aufgrund der Gesamteinschätzung und teilt den Erziehungsberechtigten den Entscheid schriftlich mit.
Die Broschüre "Die Volksschule im Kanton St.Gallen" dient als Leitfaden und hilft, sich im Bildungssystem des Kantons St.Gallen besser zurecht zu finden. Link zur Broschüre
Anträge für die ausserschulische Benützung der Schulanlagen müssen mit diesem Antragsformular bei der örtlichen Teamleitung beantragt werden. Hier finden Sie das Antragsformular.
Gemäss Volksschulgesetz stellen die Schulträger den Landeskirchen für den Religionsunterricht Unterrichtsraum sowie Zeit innerhalb des Stundenplans zur Verfügung.
Das Bildungsdepartement hat in Zusammenarbeit mit dem Verband St.Galler Volksschulträger (SGV) und den Landeskirchen folgendes Merkblatt zum Religionsunterricht der Kirchen verfasst.
Die Schule hat neben ihrem Bildungsauftrag auch die gesetzliche Aufgabe, auf die gesundheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schülern zu achten. Die schulärztlichen Untersuchungen finden im 2. Kindergartenjahr, in der 5. Klasse sowie in der 2. Oberstufe statt.
Im 2. Kindergarten findet der Untersuch in der Praxis der Schulärztin statt. In der 5. Klasse und der 2. Oberstufe finden die Untersuche durch die Schulärztin im Schulhaus statt.
Die Eltern können den Untersuch auch bei einem Arzt ihrer Wahl durchführen lassen, wenn sie den Untersuch selber organisieren und die Kosten dafür selber tragen.
Die Vorsorgeuntersuchungen sind obligatorisch. Die Eltern werden durch die Schulverwaltung mittels Brief über den konkreten Ablauf der Untersuchungen informiert. Wenn die Eltern einverstanden sind, führt der Schularzt auch die notwendigen Impfungen nach dem schweizerischen Impfplan durch.
Unsere Schulärztin ist:
- Frau Sara Klingenfuss, Dr. med. FMH Kinder-und Jugendmedizin, Gasenzenstrasse 4, 9473 Gams – Tel 081 750 37 37 (Praxis)
Wenn Ihr Kind verhindert oder krank ist bitten wir Sie, zusätzlich zur Klassenlehrperson auch den Schulbus zu informieren per Telefon oder SMS (Angaben auf dem Fahrplan).
Unternehmer: Kobler Reisen, Rüthi
Die Gemeinde Sennwald umfasst folgende Schuleinheiten:
Sennwald (Kindergarten + Primarschule)
Frümsen-Salez (Kindergarten Frümsen, Kindergarten Salez + Primarschule Frümsen, Primarschule Salez)
Sax (Kindergarten + Primarschule)
Haag (Kindergarten + Primarschule)
Oberstufe Türggenau Salez
Seit dem Schuljahr 2022/23 wird unser neues Schulführungsmodell umgesetzt: Die Schulleitung besteht aus:
- dem Schulrat (Laila Roduner, Martin Schmidt, Roger Rohrer, Ines Sonderegger, Sabine Messel) als das strategische Führungsorgan.
- der Gesamtschulleitung i(Michael Litscher) für die übergeordneten operativen, pädagogischen, personellen und administrativen Belange aller Schuleinheiten zuständig.
- einer Teamleitung pro Schuleinheit für die konkrete operative Führung vor Ort. Fortunat Schmid in der Schuleinheit Sennwald, Jasmin Erhard in der Schuleinheit Frümsen-Salez, Angelika Margadant in der Schuleinheit Sax, Jennifer Koch in der Schuleinheit Haag und Michael Litscher in der Schuleinheit Oberstufe.
Der Instanzenweg, d.h. die Reihenfolge der Ansprechpersonen für die Eltern bleibt gleich: Klassenlehrperson, Teamleitung, Gesamtschulleitung und anschliessend der Schulrat.
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10_2_Schulordnung.pdf (PDF, 78.95 kB) | Download | 0 | 10_2_Schulordnung.pdf |
Eltern, die das Kind an der Erfüllung der Schulpflicht hindern oder nicht zum Schulbesuch oder zur Befolgung von Anordnungen anhalten, können vom Schulrat verwarnt oder gebüsst werden. Die Ordnungsbusse beträgt je versäumter Schulhalbtag wenigstens Fr. 200-, insgeamt höchstens Fr. 1'000.-. In schweren Fällen kann der Schulrat Strafanzeige erstatten.
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11_11_Organigramm (PDF, 118.3 kB) | Download | 0 | 11_11_Organigramm |
Schulreisen sind Reisen einer Klasse unter der Leitung der Klassenlehrperson. Sie sind obligatorisch für alle Schüler und stehen nicht unbedingt in direktem Zusammenhang mit dem Unterricht. Es findet maximal eine Schulreise pro Schuljahr statt, im Kindergarten und in der Primarschule dauert sie in der Regel einen Tag, in der Oberstufe bis zu zwei Tage. Reiseroute und Programm sind der jeweiligen Stufe angepasst. Es kann ein Elternbeitrag erhoben werden zur Deckung der Verpflegungskosten.
Die Schulsozialarbeit berät und unterstützt als niederschwelliges Angebot Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Eltern bei sozialen Schwierigkeiten.
Die Beratung hat zum Ziel, vermittelnd in Konfliktsituationen zu wirken sowie die Schülerinnen und Schüler und deren Umfeld in der Selbst-, Handlungs- und Sozialkompetenz zu stärken. Sie fördert die Fähigkeit, Lösungen von persönlichen und sozialen Problemen mit den vorhandenen Ressourcen selbständig herbei zu führen. Die Schulsozialarbeit arbeitet eng mit der Schule zusammen.
Die Benützung von Velos, Rollbretter, Scooter u.ä. geschieht in Verantwortung der Eltern (Haftpflicht, Unfall, Diebstahl, Beschädigung etc.).
Weitere Auskünfte erhalten Sie von der örtlichen Teamleitung.
Beachten Sie bitte auch das angefügte Dokument "Tipps für einen sicheren Schulweg zu Fuss"
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40_5_Tipps_fur_einen_sicheren_Schulweg_zu_Fuss.pdf (PDF, 59.71 kB) | Download | 0 | 40_5_Tipps_fur_einen_sicheren_Schulweg_zu_Fuss.pdf |
Die Mundgesundheit hat einen wesentlichen Einfluss auf die Gesundheit des ganzen Körpers. Wer mit gesunden Zähnen lebt, hat gut lachen. Die Schulzahnpflegeverordnung des Kantons St.Gallen stellt sicher, dass alle Schulkinder dieselbe Chance erhalten, ihre Zähne gesund zu erhalten. Die Schulen sind verpflichtet, die Schulkinder zur Mundhygiene und zur richtigen Zahnpflege anzuleiten. Bei jedem Kind muss zudem in jedem Schuljahr obligatorisch eine Zahnkontrolle durchgeführt werden. Die Eltern organisieren den jährlichen Kontrolluntersuch selber, beim Schulzahnarzt oder einem privaten Zahnarzt. Alle Eltern erhalten jeweils zu Beginn eines neuen Schuljahres die Informationen zum Ablauf. Die Untersuchungen werden durch die Schulverwaltung kontrolliert.
Unser Schulzahnarzt:
Dr. med. dent. Mostafa Hammad, Sennwald - Tel. 081 757 10 10 - zuständig für alle Schuleinheiten
Der Untersuch kann auf eigene Kosten bei einem Privatzahnarzt durchgeführt und muss der Schulverwaltung bestätigt werden.
Wenn die Eltern nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln für die Behandlungskosten aufkommen können, leisten die Schulen Sennwald unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Behandlungskosten von Schulkindern.
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60_6_Richtlinien_Kostenbeteiligungen_bei_Zahnbehandlungen.pdf (PDF, 62.56 kB) | Download | 0 | 60_6_Richtlinien_Kostenbeteiligungen_bei_Zahnbehandlungen.pdf |
Im Schülerhort werden Schulkinder vor/nach den Schulzeiten sowie über die Mittagspause betreut. Der Verein Kinderbetreuung Grabs-Gams-Sennwald betreibt den Schülerhort Silva beim Schulhaus Sennwald und den Schülerhort Purzelbaum beim Schulhaus Haag.
Die Time-out Schule Werdenberg ist eine Dienstleistung der Schulen Buchs, Gams, Sennwald, Sevelen, Wartau.
Weitere Informationen zur Time-out Schule Werdenberg erhalten Sie hier.
Seit der Einführung des neuen Krankenkassenversicherungsgesetzes mit der obligatorischen Grundversicherung ist jedes Kind bei der Krankenkasse privat gegen Unfall versichert. Bitte achten Sie darauf, dass Zahnschäden eingeschlossen sind.
Seitens der Schule besteht keine Schülerversicherung.
Erziehungsberechtigte können, gemäss Art. 96 Abs. 2 Volksschulgesetz, ihre Kinder pro Schuljahr maximal zwei halbe Tage oder einen ganzen Tag von der Schule dispensieren. Diese Tage sind frei wählbar und können auch vor oder im Anschluss an die Ferien bezogen werden. Bitte melden Sie die Abwesenheit möglichst frühzeitig bei der Klassenlehrperson an.
Für die Bewilligung anderer Urlaubsgesuche gilt:
- Urlaub bis zu 3 Tagen kann die Klassenlehrperson bzw. die Teamleitung bewilligen (ausser in Verbindung mit den Schulferien). Das Urlaubsgesuch muss mindestens 5 Schultage vor Bezug schriftlich bei der Klassenlehrperson gemeldet werden.
- Weitergehende Urlaubsgesuche bis 5 Schultage (und ab 2 Tagen in Verbindung mit den Schulferien) müssen schriftlich, stichhaltig begründet und mindestens 3 Wochen im Voraus bei der Klassenlehrperson eingereicht werden. Die Teamleitung oder die Gesamtschulleitung entscheidet.
- Weitergehende Urlaubsgesuche für mehr als 5 Schultage müssen schriftlich, stichhaltig begründet und mindestens 2 Monate im Voraus bei der Klassenlehrperson eingereicht werden. Der Schulrat entscheidet. (Bewilligung nur in gut begründeten Ausnahmefällen).
- Der Beschluss wird den Erziehungsberechtigten je nach Zuständigkeit durch die Teamleitung, die Gesamtschulleitung oder die Schulverwaltung mitgeteilt.
Unfall:
Seit der Einführung des neuen Krankenkassenversicherungsgesetztes mit der obligatorischen Grundversicherung ist jedes Kind privat gegen Unfall versichert. Bitte achten Sie darauf, dass Zahnschäden eingeschlossen sind. Seitens der Schule besteht keine Schülerversicherung.
Haftpflicht:
Durch Kinder während des Schulbetriebs verursachte Schäden sind nicht von der Schule versichert. Schulinterne Schäden an Personen uns Sachen müssen über die Privathaftpflicht des Kindes, das den Schaden verursacht hat, abgewickelt werden.
Mit dem Zeugnis wird die Schullaufbahn dokumentiert und damit die Erfüllung der obligatorischen Schulpflicht bestätigt. Das Zeugnis bietet Schulkindern sowie Erziehungsberechtigten eine regelmässige Information über den fachlichen Leistungsstand. Das Zeugnis gibt Dritten einen Einblick in die individuellen Leistungen, insbesondere im Berufswahlprozess oder beim Besuch einer weiterführenden Schule.
- Im Kindergarten und der ersten Klasse Primarschule wird am Ende des Schuljahres ein Zeugnisformular ausgestellt. Es wird nur das Datum des Beurteilungsgesprächs aufgeführt.
- Ab der zweiten Klasse Primarschule erhalten die Schulkinder jeweils zum Ende des Schuljahres ein Zeugnis mit Leistungsbeurteilung.
- In der Oberstufe wird ein Zeugnis pro Semester ausgestellt. .