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Eltern-ABC

Zugehörige Objekte

Die Eltern sind verpflichtet, für den lückenlosen Schulbesuch ihres Kindes zu sorgen. Sie melden jede Absenz des Kindes der Klassenlehrperson vor Unterrichtsbeginn. Die Lehrpersonen ihrerseits sind zu einer Nachfrage verpflichtet, wenn ein Kind ohne Begründung nicht in der Schule erscheint.
Eine nicht voraussehbare Abwesenheit eines Kindes ist durch die Eltern nachträglich zu begründen.

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Falls Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, bitten wir Sie, Ihre neue Adresse dem Einwohneramt und der Schulverwaltung zu melden.

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Mit dem ALSV werden Fähigkeiten beschrieben, die neben den fachlichen Leistungen entscheidend zum Schulerfolg beitragen können. Die Bewertung dient dazu, das Verhalten der Schulkinder zu dokumentieren und die nächsten Ziele festzulegen. Der Bildungsrat bestimmte die zu beurteilenden ALSV-Aspekte: Lernbereitschaft, Eigeninitiative, Selbständigkeit, Selbstreflexion, Belastbarkeit, Umgangsformen, Kommunikation und Zusammenarbeit. 

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Bei Zuzug nach Sennwald, Frümsen, Sax, Haag und Salez bitte die Anmeldung sobald wie möglich ausfüllen und an die Schulverwaltung senden.

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Bei Problemen und Fragen aller Art rund um Ihr Kind ist der erste Ansprechpartner immer die Klassenlehrperson. Als zweite Ansprechperson steht Ihnen die Teamleitung zur Verfügung.

Für allgemeine Fragen wenden Sie sich an die Gesamtschulleitung, die Schulverwaltung oder die Schulratspräsidentin. 

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Die Schule hat neben ihrem Bildungsauftrag auch die gesetzliche Aufgabe, auf die gesundheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schülern zu achten. Die schulärztlichen Untersuchungen finden im 2. Kindergartenjahr, in der 5. Klasse sowie in der 2. Oberstufe statt.
Im 2. Kindergarten findet der Untersuch in der Praxis der Schulärztin statt. In der 5. Klasse und der 2. Oberstufe finden die Untersuche durch die Schulärztin im Schulhaus statt.
Die Eltern können den Untersuch auch bei einem Arzt ihrer Wahl durchführen lassen, wenn sie den Untersuch selber organisieren und die Kosten dafür selber tragen.
Die Vorsorgeuntersuchungen sind obligatorisch. Die Eltern werden durch die Schulverwaltung mittels Brief über den konkreten Ablauf der Untersuchungen informiert. Wenn die Eltern einverstanden sind, führt der Schularzt auch die notwendigen Impfungen nach dem schweizerischen Impfplan durch.

Unsere Schulärztin ist:

  • Frau Sara Klingenfuss, Dr. med. FMH Kinder-und Jugendmedizin, Gasenzenstrasse 4, 9473 Gams – Tel 081 750 37 37 (Praxis) 

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Begabungsförderung findet in der Regel innerhalb der Regelklasse statt, begleitet von der Klassenlehrperson und unterstützt durch die Schulische Heilpädagogin.

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Name
41_2_Konzept_Begabungsforderung.pdf (PDF, 90.15 kB) Download 0 41_2_Konzept_Begabungsforderung.pdf

Der Schulrat hat ein Reglement für die Benützung der Schulanlagen durch Dritte wie Vereine, Organisationen, Privatpersonen, etc. erlassen. Weitere Informationen für die Benützung der Schulanlagen (Gebührenordnung, Antragsformularen) erhalten Sie hier.

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Name
50_1_Benutzungsreglement_mit_Anhang.pdf (PDF, 1.1 MB) Download 0 50_1_Benutzungsreglement_mit_Anhang.pdf

Der Spielplatz auf der Schulanlage Haag ist einer unserer grössten Spielplätze und wird von den Haager Einwohnern gerne auch als Treffpunkt genutzt. Der Spielplatz wurde im Jahr 2015 einer Sanierung unterzogen. Es wurde ein Beützungsreglement erstellt. Eine Tafel beim Eingang weist auf die wichtigsten Verhaltensregeln hin.

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Name
50_10_Benutzungsreglement_Aussenanlage_Haag.pdf (PDF, 73.14 kB) Download 0 50_10_Benutzungsreglement_Aussenanlage_Haag.pdf

Jedes Schuljahr startet ein neuer Berufswahlprozess. Lehrpersonen, Schulleitung, Berufsberatung und Wirtschaft arbeiten eng zusammen, um den Schülerinnen und Schülern einen optimalen Einstieg in die Berfuswelt bzw. in eine weiterführende Schule zu ermöglichen. Die Eltern übernehmen ebenfalls eine zentrale Rolle: Sie sind wichtige Ansprechpersonen für ihre Kinder, sollten sie unterstützen, motivieren, ihnen vielleicht auch einmal Mut machen.
Damit Eltern immer auf dem neuesten Informationsstand sind, wurde eine eigene Website erstellt. Diese Seite bietet in übersichtlicher Form die wesentlichen Informationen für Eltern mit Kindern im Berufwahlprozess und wird regelmässig aktualisiert.

Berufs-, Studien- & Laufbahnberatung Kanton St.Gallen

Berufs- und Laufbahnberatung Werdenberg

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Dazu gehören Exkursionen, Projekttage, Theaterbesuche, etc.. Sie sind Teil des Unterrichts und werden frühzeitig angekündigt. Dabei können Abweichungen zu den Blockzeiten entstehen.

Es finden in jedem Schuljahr Wintersporttage statt. Falls ein Winterlager durchgeführt wird, fallen die Wintersporttage im Durchführungsjahr für diese Klassen aus.  Es kann ein Elternbeitrag erhoben werden zur Deckung der Verpflegungskosten.

 

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Jedes Jahr im November finden in allen Schuleinheiten zwei offizielle Schulbesuchstage statt. Am Vorabend oder an einem der beiden Besuchstage wird von den Schulen ein Elternreferat zu einem aktuellen Thema organisiert. Die entsprechenden Daten werden in der lokalen Presse bekannt gegeben.

Eltern dürfen die Klassen grundsätzlich jederzeit besuchen. Es ist jedoch empfehlenswert, sich vorher anzumelden, da sich nicht jeder Unterricht für einen Besuch eignet.

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Wir können Ihnen folgende Betreuungsangebote anbieten:

Schülerhorte
Mittagstisch
Tagesbetreuung
Vorschulische Angebote

Bei Interesse klicken Sie bitte auf das gewünschte Stichwort. 

 

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Ab dem Schuljahr 2021/2022 gelten neue rechtliche Rahmenbedingungen zur Beurteilung in der Volksschule des Kantons St. Gallen. Unter dem Link finden Eltern zwei Kurzfilme und die Videobotschaft von Regierungsrat Stefan Kölliker, die einige der neuen Bestimmungen anschauliche aufzeigen. Wie die konkrete Umsetzung vor Ort erfolgt, darüber werden die Schulen vor Ort informieren.

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Das Beurteilungsgespräch  dient der Zusammenarbeit von Schule und Erziehungsberechtigten. Verbindlich besprochen werden die Beurteilung des Leistungsstands, das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten (ALSV) sowie die Förderung und die Gestaltung der Schullaufbahn der Schülerin oder des Schülers. Den Erziehungsberechtigten wird damit in der Mitte des Schuljahres ein bilanzierender Einblick in die Leistungen ihres Kindes gewährt. Auf die Durchführung des Beurteilungsgesprächs kann nicht verzichtet werden. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, den Gesprächstermin wahrzunehmen. 
Pro Schuljahr findet bis Ende März mindestens ein Beurteilungsgespräch statt, frühestens gegen Ende des ersten Semesters Bei Bedarf können weitere Gespräche stattfinden. Die Lehrperson entscheidet, ob sie zusätzliche Beurteilungsgespräche als nötig erachtet. Die Erziehungsberechtigten können zusätzliche Beurteilungsgespräche verlangen. Die Terminierung liegt unter Berücksichtigung reglementarischer Vorgaben in der Verantwortung der Lehrperson. Der Schülerin bzw. dem Schüler ist Gelegenheit zu bieten, sich bezüglich ihrer/seiner Beurteilung zu äussern. Die konkrete Ausgestaltung des Einbezugs liegt dabei in der Verantwortung und im Ermessen der Lehrperson. .

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Die Schul- und Dorfbibliothek Sax ist für alle Schülerinnen und Schüler der Schulen Sennwald, aber auch für Erwachsenen zugänglich. Neben vielen Büchern, Zeitschriften, Comics, CD's und DVD's für Kinder und Jugendliche, steht auch eine Auswahl an Erwachsenenliteratur zur Verfügung.
Öffnungszeiten:  
Montag 15.15 - 16.15 Uhr
Donnerstag 15.00 - 17.00 Uhr
Das Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen stellt zahlreiche Informationen für Eltern zur Verfügung. Link

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Im Kindergarten und in der Primarschule findet der Unterricht an den Vormittagen in Blockzeiten von 08.00 - 11.45 Uhr statt. Während vier Lektionen sind sämtliche Schülerinnen und Schüler in der Schule. Im ersten Kindergartenjahr können die Eltern ihr Kind für die erste Morgenlektion abmelden. Während der Blockzeiten fällt kein Unterricht aus. Ausserordentliche Stundenplanänderungen oder besondere Schulanlässe werden den Eltern rechtzeitig mitgeteilt. Bei Krankheit der Lehrperson werden die Kinder an den Vormittagen betreut oder durch eine Stellvertretung unterrichtet. An den Nachmittagen kann während der ersten 3 Tage der Unterricht ausfallen. 

Die Oberstufe unterliegt nicht den Blockzeiten.

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Viele Jugendliche sind in ihrer Berufswahl unentschlossen oder sind vielleicht bei der Lehrstellensuche auf Schwierigkeiten gestossen.

Andere müssen ein Jahr älter werden, bevor sie eine Ausbildung antreten können. Oder sie müssen eine bestimmte Vorbildung absolvieren, bevor sie mit der Ausbildung beginnen können, wie z. B. einen Vorkurs für gestalterische Ausbildungen.

Mit "Brückenangebot" werden alle Angebote bezeichnet, die eine Brücke bauen zwischen der obligatorischen Schulzeit und einer Lehre oder weiterführenden Schule.

Hier finden Sie weitere Informationen.

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Die sprachliche Integration von Kindern mit Migrationshintergrund ist die wichtigste Voraussetzung für eine allgemeine Integration in unsere Lebens-, Schul- und Arbeitswelt. Sie erfordert die Zusammenarbeit aller Beteiligten: Eltern, Lehrpersonen, Schul- und Gemeindebehörden.
Der Deutschunterricht für Kinder mit Migrationshintergrund hat das Ziel, diesen Kindern eine solide sprachliche Grundlage zu vermitteln, damit sie sich im Alltag zurechtfinden und dem Unterricht im Klassenverband folgen können.

Im Jahr vor dem Schuleintritt (für Kinder ab 3 Jahren) besteht mit dem Schwatzspatz ein Sprach- und Spielförderangebot. 

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Name
41_3_Konzept_Deutsch_als_Zweitsprache_Anhang.pdf (PDF, 140.75 kB) Download 0 41_3_Konzept_Deutsch_als_Zweitsprache_Anhang.pdf
41_12_Konzept_Deutsch_als_Zweitsprache.pdf (PDF, 484.44 kB) Download 1 41_12_Konzept_Deutsch_als_Zweitsprache.pdf
Disziplin darf heute nicht mehr im Sinne eines blinden Gehorsams verstanden werden. Ziel ist das Erreichen vorgegebener Lernziele bei gleichzeitiger Achtung der Persönlichkeit, sowohl der Schulkinder als auch der Lehrpersonen. Schulische Lernerfolge sind das Ergebnis eines planmässigen Unterrichts, einer systematischen Klassenführung und gemeinsamer Absprachen.

Wenn das Verhalten eines Schulkindes zu Beanstandungen Anlass gibt, können Disziplinarmassnahmen angeordnet werden. Dazu gehören zusätzliche Hausaufgaben, Arbeit ausserhalb der Unterrichtzeit, Wegweisen aus einer Lektion, u.a. Die Lehrperson informiert die Eltern über mangelhaftes Verhalten anlässlich eines Standortgespräches oder einer schriftlichen Information.

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  • Das Kind wird gemäss Volksschulgesetz am 1. August nach Vollendung des vierten Altersjahres schulpflichtig und tritt grundsätzlich in den Kindergarten ein. Der Kindergarten ist die erste Volksschulstufe und dauert zwei Jahre.
  • Wird ein Kind von der Kindergärtnerin sowie von den am Übertrittsprozess Beteiligten als schulfähig bezeichnet, wird es in die erste Primarklasse eingeschult.
  • Erfordert es der Entwicklungsstand, kann der Schulrat (FöKo) den Übertritt in die Primarschule um ein Jahr aufschieben, d.h. es wird ein Kindergartenjahr wiederholt.
  • Erlaubt es der Entwicklungsstand, kann der Schulrat (FöKo) den Übertritt  in die Primarschule um ein Jahr vorverlegen.

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Name
40_1_Einschulungskonzept.pdf (PDF, 124.17 kB) Download 0 40_1_Einschulungskonzept.pdf
Eltern mit Migrationshintergrund erhalten auf der Homepage des Bildungsdepartementes zahlreiche Informationen in verschiedenen Sprachen.

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Die "Eltern mit Wirkung" ist die Vertretung aller Eltern und Erziehungsberechtigen in unseren Schulen, existiert aber im Moment nicht. 

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ERG ist ein rein schulisches Fach und wird im Klassenverband durch die Schule unterrichtet, ab der 1. Klasse.

Exkursionen sind Teil des Unterrichts. Die dienen der Vertiefung und der Erweiterung des in der Schule erarbeiteten Stoffes und werden von der Klassenlehrperson begleitet.

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Die Herbst-, Weihnachts-, Frühlings- und Sommerschulferien der öffentlichen Volksschule werden durch den Bildungsrat bestimmt und sind somit durch den Kanton St.Gallen vorgegeben. Die Wintersportferien sind regional unterschiedlich geregelt und werden in den Gemeinden festgelegt. 

Hier gelangen Sie zum Ferienplan für das laufende und der nächsten Schuljahre.

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Die ausserschulische Benützung der Schulanlagen ist grundsätzlich kostenpflichtig, ausser für ortsansässige, gemeinnützige Vereine und Organisationen/Gruppen, kommunale Körperschaften sowie Zweckverbände der Schulen.
Bei Durchführung einer Mehrzweckveranstaltung wird in jedem Fall eine Reinigungskostenpauschale erhoben.  

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Name
50_2_Gebuhrenordnung.pdf (PDF, 54.92 kB) Download 0 50_2_Gebuhrenordnung.pdf
Durch Kinder während des Schulbetriebs verursachte Schäden sind nicht von der Schule versichert. Schulinterne Schäden an Personen und Sachen müssen über die Privathaftpflicht des Kindes, das den Schaden verursacht hat, abgewickelt werden.

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Hausaufgaben sind ein Bestandteil des schulischen Lernens und dienen der Erweiterung von Lernformen und Arbeitstechniken. Nicht alle Kinder haben zu Hause die nötigen Voraussetzungen, um ihre Hausaufgaben konzentriert und ungestört erledigen zu können oder sie schaffen die Aufgaben aus anderen Gründen nicht. Für sie ist die Aufgabenbetreuung gedacht. Wir bieten in den Schuleinheiten Sennwald und Haag die Möglichkeit, die Hausaufgaben in einem geschützten Rahmen und betreut zu erledigen.
Die Anmeldung für die Hausaufgabenbetreuung erfolgt über die Klassenlehrperson. Es wird ein Elternbeitrag erhoben.

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Jede Schuleinheit verfügt über eine Hausordnung. In der Hausordnung sind Regeln festgehalten, die für das gesamte Schulareal gültig sind. Die Hauswarte und Lehrpersonen sind beauftragt, diese Regeln durchzusetzen. Die Hausordnung kann bei der jeweiligen Teamleitung angefordert werden.

Auf den Schularealen sind Besucher auch ausserhalb der Schulzeit bis maximal 21.00 Uhr willkommen. Die Nachtruhe ist zu beachten. Die Anlagen sind mit Sorgfalt zu benutzen. Abfälle aller Art gehören in die Abfalleimer. Den Anweisungen der Hauswarte oder der Lehrpersonen ist Folge zu leisten. Jeglicher Suchtmittelkonsum ist untersagt.

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Hier können Sie die aktuell gültige Hausordnung vom Schulzentrum Türggenau herunterladen.

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Name
48_16_Schulhausordnung_Türggenau (PDF, 113.08 kB) Download 0 48_16_Schulhausordnung_Türggenau
Integration heisst, die Unterschiedlichkeit der Kinder zu achten und das gemeinsame Lernen aller optimal zu fördern.
  • ISF verzichtet weitgehend auf die Separierung von Schulkindern mit Lernproblemen.
  • ISF integriert Schüler mit besonderen Lernvoraussetzungen in der Regelklasse.
  • Die wohnortnahe Beschulung und die Vermeidung von sozialer Ausgrenzung stehen dabei im Vordergrund.
  • ISF unterstützt Schulkinder mit Schulschwierigkeiten entsprechend ihren Bedürnissen.
  • ISF setzt die Zusammenarbeit zwischen Lehrpersonen, Eltern, Kind und der Fachperson für Schulische Heilpädagogik oder der Therapie voraus.

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41_1_Konzept_fur_Fordernde_Massnahmen.pdf (PDF, 229.13 kB) Download 0 41_1_Konzept_fur_Fordernde_Massnahmen.pdf

Erziehungsberechtigte können, gemäss Art. 96 Abs. 2 Volksschulgesetz, ihre Kinder pro Schuljahr maximal zwei halbe Tage oder einen ganzen Tag von der Schule dispensieren. Diese (Joker)-Tage sind frei wählbar und können auch vor oder im Anschluss an die Ferien bezogen werden. Die Abwesenheit muss mindestens 5 Schultage vor Bezug schriftlich bei der Klassenlehrperson gemeldet werden.

Für weitergehende Urlaubswünsche lesen Sie bitte unter dem Stichwort Urlaubsgesuche weiter. 

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Der Kindergarten ist die erste Volksschulstufe, dauert zwei Jahre und gehört in den Zyklus 1 vom Lehrplan. Der Besuch des Kindergartens ist obligatorischer Bestandteil der Volksschule. Die Kinder werden am 1. August nach Vollendung des vierten Altersjahres schulpflichtig und treten in den Kindergarten ein. Eine Vorverlegung des Kindergarteneintrittes ist nicht möglich. Ein Aufschub des Kindergarteneintrittes kann auf Antrag der Eltern in Einzelfällen durch den Schulrat geprüft und bewilligt werden. Es wird empfohlen, den Antrag mit dem Bericht einer Fachperson, die das Kind kennt, zu ergänzen (z.B. Kinder-/Hausarzt, Spielgruppenleiterin).
Im Kindergarten (und in der Primarschule) wird am Vormittag Unterricht in Blockzeiten erteilt. Alle Kinder haben jeden Vormittag während 4 Lektionen (08.00 bis 11.45 Uhr) von Montag bis Freitag Unterricht. Im 1. Kindergartenjahr haben die Kinder am Nachmittag keinen Unterricht.
Im 1. Kindergartenjahr kann das Kind von der ersten Morgenlektion abgemeldet werden, d.h. es besucht den Kindergarten erst ab 8.55 Uhr. Diese Entscheidung gilt für das ganze Schuljahr. Änderungen können quartalsweise vorgenommen werden (Herbst-/Weihnachts-/Frühlingsferien) Die Kinder­gärtnerinnen empfehlen, Ihr Kind den Unterricht im ersten Kindergartenjahr erst ab der 2. Lektion besuchen zu lassen, da ein ganzer Morgen viel Ausdauer benötigt. Dies kann von einem jungen Kindergartenkind verständlicherweise nur bedingt eingefordert werden und ist deshalb oft eine Überforderung. Im zweiten Kindergartenjahr gibt es diese Wahlmöglichkeit nicht mehr.
Der Kindergarten fördert die geistige, soziale und körperliche Entwicklung der Kinder. Sie sammeln vielfältige Erfahrungen durch Geschichten hören, Lieder singen, Verse lernen und sich in verschiedene Rollen versetzen. Sie turnen, tanzen, konstruieren, zeichnen und malen. Diese verschiedenen Tätigkeiten erweitern die motorischen und gestalterischen Fähigkeiten, die Wahrnehmung, das mathematische Denken, die Phantasie und die Sprache. Das Kind lernt seine Gedanken auszudrücken, sich in eine grössere Gemeinschaft einzufügen, Fragen zu stellen und anderen zuzuhören.
Das Spiel nimmt im Kindergarten eine wichtige Stellung ein. Das Spielen zu Hause oder auf dem Spielplatz wird ergänzt durch das Spielen in einer grösseren Gruppe von Kindern, das in einer pädagogisch gestalteten Spielumgebung stattfindet.
Im Verlauf der beiden Kindergartenjahre erfolgt eine Verschiebung vom Spielen zum spielerischen Lernen. Mit den zahlreichen Erfahrungen in der Klassengemeinschaft und durch gezielte Lern- und Beschäftigungsangebote werden die Kinder auf die erste Klasse vorbereitet. Broschüre zum Eintritt in den Kindergarten zum Download.

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Name
40_Anmeldung Schulkinder (DOCX, 24.25 kB) Download 0 40_Anmeldung Schulkinder
SB_40_Kiga_Aufschubsgesuch (DOCX, 28.94 kB) Download 1 SB_40_Kiga_Aufschubsgesuch
Broschüre_Schulen Sennwald_Kindergarteneintritt_2025 (PDF, 686.11 kB) Download 2 Broschüre_Schulen Sennwald_Kindergarteneintritt_2025
Informationen zum Eintritt2025 (PDF, 200.22 kB) Download 3 Informationen zum Eintritt2025
40_KiGa_Morgenlektion (2) (DOCX, 24.47 kB) Download 4 40_KiGa_Morgenlektion (2)

Klassenlager sind eine wertvolle Bereicherung und Ergänzung des Unterrichts und werden sich zur späteren Erinnerung bei vielen ehemaligen Schulkindern als eigentliche Höhepunkte der Schullaufbahn einprägen. Jedes Schulkind soll die Gelegenheit erhalten, an Schullagern teilzunehmen. In den Schulen Sennwald finden folgende besondere Unterrichtswochen und Projekte statt:

Zyklus 1 (Kindergarten, Primarschulen PS 1/PS 2)
Keine Klassenlager

 

Zyklus 2 (Primarschulen PS 3 - 6)
1-2 Themenlager, davon maximal 1 Winterlager.

 

Zykls 3 (Oberstufe)
1. Oberstufe: Kennenlerntage, Dauer: 3-5 Tage
2./3. Oberstufe: 1-2 Themenlager, innert 2 Schuljahren. 

 

Sämtliche Klassenlager dienen, nebst dem Themenschwerpunkt selbst, auch der Entwicklung von sozialen Kompetenzen und dem Erlernen entsprechender Fähigkeiten. Zugunsten eines aktiven Miteinanders, was auch das Verrichten anfallender Arbeiten umfasst, soll der Konsumcharakter dabei in den Hintergrund rücken. Der Elternbeitrag beträgt pro Kind und Tag Fr. 17.-. Diese Kosten werden für die Verpflegung der Kinder erhoben.

 

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Die Schulkinder gehen in der Regel im Wohnort zur Schule bzw. in den Kindergarten. Bei mehreren Klassen erfolgt die Zuteilung durch die Teamleitung, im Auftrag des Schulrates. Die Klassenzuteilung wird den Eltern rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Wir weisen darauf hin, dass Zuteilungswünsche zwar entgegengenommen werden, aber ein Kind unter Umständen trotzdem nicht der Wunschgruppe zugeordnet werden kann. Oberste Priorität ist, dass nach Schülerzahl, Geschlecht, Leistungsfähigkeit und Herkunft/Religion ausgewogene Gruppen gebildet werden können.

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Integration heisst, die Unterschiedlichkeit der Kinder zu achten und das gemeinsame Lernen aller optimal zu fördern.

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Name
41_1_Konzept_fur_Fordernde_Massnahmen.pdf (PDF, 202.61 kB) Download 0 41_1_Konzept_fur_Fordernde_Massnahmen.pdf

Immer wieder treten Kopfläuse auf. Befallen werden vor allem Kinder und Jugendliche im Alter bis 20 Jahre, besonders aber die 5-10-Jährigen. Auch vor sauberen, gepflegten Kinderköpfen schrecken Läuse nicht zurück. Gerade lange Haare bieten günstige Bedingungen für das Einnisten von Läusen. 
Läuse können nicht durch blosses Haare waschen entfernt werden. Damit ein rasches Ausbreiten der Kopfläuse vermieden werden kann, wenden Sie sich bei einem Befall unverzüglich an die Klassenlehrperson Ihres Kindes.
Die Schule stellt Fachpersonen zur Verfügung, die die Kinder der betroffenen Klassen auf Kopfläuse untersucht und Sie über das weitere Vorgehen und die zu verwendenden Hilfsmittel informiert.

Alle Primarschulkinder werden einmal pro Jahr im Winter von einem "Laustanten-Team" routinemässig auf einen Lausbefall untersucht.

Weitere Informationen finden sich hier

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Krankheitsbedingte Absenzen sind der Klassenlehrperson vor der ersten Schulstunde mitzuteilen. Bei Schulbuskindern muss auch die Schulbusfahrerin informiert werden (Angaben siehe Fahrplan).

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Ab Schuljahr 2017/18 gilt der neue Lehrplan Volksschule. Er basiert auf der von den 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantonen getragenen Lehrplanvorlage und garantiert dadurch die Durchlässigkeit und Harmonisierung des Bildungsraums Schweiz.
  • Im Lehrplan wird der Erwerb von Wissen und Kompetenzen vom Kindergarten bis zum Schulaustritt beschrieben. Es wird sichtbar, wie neue Erkenntnisse an bisher Gelerntem anknüpfen und dieses weiterentwickeln.
  • Der Lehrplan weist den Lehrpersonen den Weg, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, das erworbene Wissen im lebensalltag selbstverantwortlich anzuwenden.
  • Der Lehrplan gilt für die elf obligatorischen Schuljahre vom Eintritt in den Kindergarten bis zm Abschluss der dritten Oberstufenklasse.
  • Der Lehrplan unterteilt die Schuljahre inhaltlich in drei Zyklen. Der 1. Zyklus umfasst zwei Jahre Kindergarten und die ersten zwei Jahre der Primarschule (1. - 2. Klasse). Der 2. Zyklus umfasst vier Jahre Primarschule (3. - 6. Klasse) und der 3. Zyklus die drei Jahre der Sekundartufe 1 (Real-/Sekundarschule).
  • Der Lehrplan bestimmt die Unterrichtsbereiche nach Inhalt und Lektionenzahl und legt die Bildungs- und Lernziele fest, zur Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages.
  • Der Lehrplan ist in sechs Fachbereiche strukturiert: Sprachen, Mathematik, Natur/Mensch/Gesellschaft (NMG), Gestalten, Musik, Bewegung/Sport.
  • Der Lehrplan beschreibt für jeden Fachbereich die Kompetenzen, welche die Schulkinder im Laufe der Volksschule erwerben.
  • Der Lehrplan regelt in der Lektionentafel die Unterrichtszeit zu den einzelnen Fachbereichen nach Jahrgangsklassen und berücksichtigt die verschiedenartigen Bildungsbefürfnisse.
  • Der Lehrplan Volksschule ist unter sg.lehrplan.ch einsehbar. 
  • Weitere Informationen zum Lehrplan Volksschule finden Sie unter www.sg.ch/bildung-sport/volksschule/unterricht/lehrplan

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Elternflyer_Lernplan_Volksschule_2017.pdf (PDF, 1.09 MB) Download 0 Elternflyer_Lernplan_Volksschule_2017.pdf
Das Leitbild der Schulen Sennwald basiert auf folgenden Leitsätzen:
  1. Wir stellen die Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt aller schulischen Aktivitäten und Bestrebungen.
  2. Wir pflegen einen respektvollen, wertschätzenden und vorbildlichen Umgang miteinander.
  3. Wir schaffen an unserer Schule eine positive Lernatmosphäre.
  4. Wir gestalten unsere Schule lebensnah, aktuell und fachlich fundiert.
  5. Wir achten unser Gegenüber - unabhängig von seiner Leistungsfähigkeit - mit seinem familiären, sozialen und kulturellen Hintergrund.
  6. Wir pflegen den offenen Austausch von Ressourcen.
  7. Wir streben eine hohe Schulqualität an.

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16_1_Leitbild.pdf (PDF, 629.79 kB) Download 0 16_1_Leitbild.pdf
Die Logopädie bezweckt die Abklärung und Therapie sprachauffälliger Kinder.

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Der Mittagstisch bietet allen Schulkindern die Möglichkeit, ein Mittagessen im betreuten Rahmen einzunehmen. Für die Kindergarten- und Primarschulkinder findet der Mittagstisch in den Schülerhorten Purzelbaum Haag, Silva Sennwald und Türggenau Salez statt. Betreiber der Schülerhorte ist der Verein Kinderbetreuung Grabs-Gams-Sennwald. Weitere Informationen zum Mittagstisch, und den weiteren schulergänzenden Betreuungsangeboten, finden Sie auf der Website: Verein Kinderbetreuung Grabs-Gams-Sennwald. 

 

Für die Oberstufe findet der Mittagstisch weiterhin im Altersheim Forstegg statt. Weitere Informationen: Oberstufe

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Die Eltern stehen Lehrperson und Schule für Gespräche und weitere Kontakte zur Verfügung. Sie informieren über Kind und Familie, soweit es der Erziehungs-und Bildungsauftrag erfordert.
Die Eltern unterstützen Lehrperson und Schule in Erziehung und Bildung sowie bei der Umsetzung schulischer Massnahmen.
Eltern, die ihre Mitwirkungspflicht erheblich verletzen, können vom Schulrat verwarnt oder gebüsst werden. Die Ordnungsbusse beträgt Fr. 200.- bis Fr. 1'000.-

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Die Verbandsgemeinden Sevelen, Buchs, Grabs, Gams, Sennwald bilden den Zweckverband Musikschule Werdenberg. Die Musikschule Werdenberg bezweckt die musikalische Aus- und Weiterbildung von Schulkindern, Jugendlichen sowie Erwachsenen und fördert musikalische Aktivitäten. Hier gelangen Sie zur Homepage der Musikschule Werdenberg.

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Die Oberstufe (Zyklus 3) schliesst an die sechste Primarschulklasse an und dauert drei Jahre. Die Oberstufe bereitet die Schulkinder auf eine Berufsbildung oder den Besuch einer weiterführenden Schule und auf die Bewältigung des Lebensalltags vor. Sie gliedert sich in die Real- und die Sekundarschule. Die Gliederung der Oberstufe trägt dazu bei, den Schulkindern eine Bildung zu ermöglichen, die ihren Begabungen und Lernvoraussetzungen angemessene Bildung
Der Entscheid über den Übertritt in die Oberstufe bzw. in die Real- oder Sekundarschule wird auf Basis einer Gesamteinschätzung der Klassenlehrperson der Primarschule gefällt. Das Verfahren ist dabei kantonal einheitlich geregelt. Zur Unterstützung der Klassenlehrperson bei der Gesamteinschätzung steht ein kantonales Übertrittsformular zur Verfügung. Dieses konkretisiert die rechtlichen Vorgaben abschliessend, ohne den Ermessensspielraum der Klassenlehrperson bei der Gesamteinschätzung einzuschränken.

Für die Verfügung der Zuweisung zum Schultyp Sek oder Real ist der Schulträger zuständig. Der Entscheid basiert auf dem kantonalen Übertrittsformular bzw. dem darauf enthaltenen Antrag der Klassenlehrperson der Primarschule. Deckt sich der Antrag der Klassenlehrperson nicht mit der Einschätzung der Erziehungsberechtigten, gewährt der Schulträger ihnen vorm dem Entscheid das rechtliche Gehör. Dem Schulträger steht es frei, weitere Gutachten bzw. Einschätzungen einzuholen. Die Verfügung des Schulträgers wird den Erziehungsberechtigten Ende Mai zustellt. Es besteht die Möglichkeit, gegen den Entscheid zu rekurrieren. 

Die Broschüre "Die Volksschule im Kanton St.Gallen" dient als Leitfaden und hilft, sich im Bildungssystem des Kantons St.Gallen besser zurecht zu finden. Link zur Broschüre

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Die Primarschule schliesst an den Kindergarten an und umfasst die 1. - 2. Klasse (Zyklus 1) sowie die 3. - 6. Klasse (Zyklus 2)

Der Übertritt (Promotion) zwischen den Klassen ist in der Regel fliessend, d.h. er passiert automatisch (ohne Verfügung). Scheint die Promotion am Ende des Schuljahres gefährdet zu sein, werden die Erziehungsberechtigten im Beurteilungsgespräch bis spätestens Ende März darüber informiert. Die Promotion am Ende des Schuljahres basiert auf einer Gesamteinschätzung. Kommt die Klassenlehrperson in dieser nicht zu einem gegenteiligen Schluss, besucht das Schulkind im folgenden Schuljahr die nächste Klasse. Ist die regelkonforme Schullaufbahn gefährdet, stellt die Klassenlehrperson einen Antrag auf Repetition an den Schulträger. Dieser entscheidet aufgrund der Gesamteinschätzung und teilt den Erziehungsberechtigten den Entscheid schriftlich mit. 

Die Broschüre "Die Volksschule im Kanton St.Gallen" dient als Leitfaden und hilft, sich im Bildungssystem des Kantons St.Gallen besser zurecht zu finden. Link zur Broschüre

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An Projekttagen wird von allen Klassen eines Schulhauses an einem zentralen Thema gearbeitet. Der reguläre Stundenplan gilt während dieser Zeit nicht. Es können auch Abend- oder Nachtstunden sowie der Samstag tangiert sein, z.B. Lesenacht, Vernissagen, etc. Über besondere Unterrichtszeiten werden Sie frühzeitig informiert.

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Als Promotion wird der Übertritt von einer Klasse in die nächsthöhere Klasse innerhalb derselben Schulstufe bezeichnet (z.B. von der 1. in die 2. Klasse). Als Übertritt wird der Wechsel von einer Schulstufe in die nächsthöhere Stufe bezeichnet (z.B. Kindergarten - Primarschule oder Primarschule - Oberstufe) Die Übertrittsgrundlagen sind bei den einzelnen Stufen aufgeführt. Es besteht für den ganzen Kanton ein einheitliches Reglement, welches durch den Erziehungsrat erlassen wurde.

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Psychomotorik richtet sich an Kinder, die in ihrem Bewegungserleben und - verhalten auffällig sind.

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Anträge für die ausserschulische Benützung der Schulanlagen müssen mit diesem Antragsformular bei der örtlichen Teamleitung beantragt werden. Hier finden Sie das Antragsformular

 

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Gemäss Volksschulgesetz stellen die Schulträger den Landeskirchen für den Religionsunterricht Unterrichtsraum sowie Zeit innerhalb des Stundenplans zur Verfügung.

Das Bildungsdepartement hat in Zusammenarbeit mit dem Verband St.Galler Volksschulträger (SGV) und den Landeskirchen folgendes Merkblatt zum Religionsunterricht der Kirchen verfasst.

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Die Schule hat neben ihrem Bildungsauftrag auch die gesetzliche Aufgabe, auf die gesundheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schülern zu achten. Die schulärztlichen Untersuchungen finden im 2. Kindergartenjahr, in der 5. Klasse sowie in der 2. Oberstufe statt.
Im 2. Kindergarten findet der Untersuch in der Praxis der Schulärztin statt. In der 5. Klasse und der 2. Oberstufe finden die Untersuche durch die Schulärztin im Schulhaus statt.
Die Eltern können den Untersuch auch bei einem Arzt ihrer Wahl durchführen lassen, wenn sie den Untersuch selber organisieren und die Kosten dafür selber tragen.
Die Vorsorgeuntersuchungen sind obligatorisch. Die Eltern werden durch die Schulverwaltung mittels Brief über den konkreten Ablauf der Untersuchungen informiert. Wenn die Eltern einverstanden sind, führt der Schularzt auch die notwendigen Impfungen nach dem schweizerischen Impfplan durch.

Unsere Schulärztin ist:

  • Frau Sara Klingenfuss, Dr. med. FMH Kinder-und Jugendmedizin, Gasenzenstrasse 4, 9473 Gams – Tel 081 750 37 37 (Praxis) 

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Falls Sie eine Bestätigung über den Schulbesuch Ihres Kindes benötigen, erhalten Sie diese kostenlos bei der Schulverwaltung.

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Für die Schuleinheit Frümsen-Salez verkehrt ein Schulbus. Der Fahrplan kann bei der Schulverwaltung verlangt werden.

Wenn Ihr Kind verhindert oder krank ist bitten wir Sie, zusätzlich zur Klassenlehrperson auch den Schulbus zu informieren per Telefon oder SMS (Angaben auf dem Fahrplan).

Unternehmer: Kobler Reisen, Rüthi

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Die Gemeinde Sennwald umfasst folgende Schuleinheiten:
Sennwald (Kindergarten + Primarschule)
Frümsen-Salez (Kindergarten Frümsen, Kindergarten Salez + Primarschule Frümsen, Primarschule Salez)
Sax (Kindergarten + Primarschule)
Haag (Kindergarten + Primarschule)
Oberstufe Türggenau Salez

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Der Schulische Heilpädagoge/die Schulische Heilpädagogin /(SHP) unterstützt Schulkinder mit Schulschwierigkeiten entsprechend ihren Bedürfnissen.

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Seit dem Schuljahr 2022/23 wird unser neues Schulführungsmodell umgesetzt: Die Schulleitung besteht aus: 

  • dem Schulrat (Laila Roduner, Martin Schmidt, Roger Rohrer, Ines Sonderegger, Sabine Messel) als das strategische Führungsorgan.
  • der Gesamtschulleitung i(Michael Litscher) für die übergeordneten operativen, pädagogischen, personellen und administrativen Belange aller Schuleinheiten zuständig.
  • einer Teamleitung pro Schuleinheit für die konkrete operative Führung vor Ort. Fortunat Schmid in der Schuleinheit Sennwald, Jasmin Erhard in der Schuleinheit Frümsen-Salez, Angelika Margadant in der Schuleinheit Sax, Jennifer Koch in der Schuleinheit Haag und Michael Litscher in der Schuleinheit Oberstufe.

    Der Instanzenweg, d.h. die Reihenfolge der Ansprechpersonen für die Eltern bleibt gleich: Klassenlehrperson, Teamleitung, Gesamtschulleitung und anschliessend der Schulrat.

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Hier finden Sie die Schulordnung.

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Name
10_2_Schulordnung.pdf (PDF, 78.95 kB) Download 0 10_2_Schulordnung.pdf
Die Schulpflicht beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten und dauert bis zum Abschluss der dritten Oberstufenklasse (11 Schuljahre). Der Schulbesuch hat möglichst lückenlos zu erfolgen.
Eltern, die das Kind an der Erfüllung der Schulpflicht hindern oder nicht zum Schulbesuch oder zur Befolgung von Anordnungen anhalten, können vom Schulrat verwarnt oder gebüsst werden. Die Ordnungsbusse beträgt je versäumter Schulhalbtag wenigstens Fr. 200-, insgeamt höchstens Fr. 1'000.-. In schweren Fällen kann der Schulrat Strafanzeige erstatten.

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Der Auftrag der Schulpsychologin bzw. des Schulpsychologen besteht darin, Eltern, Lehrpersonen und Schulbehörden in schulischen und erzieherischen Fragen zu beraten. Um gute Lösungen erarbeiten zu können, sind entsprechende Abklärungen und die Mitarbeit der beteiligten Personen erforderlich. Der schulpsychologische Dienst ist eine kantonale Dienststelle. Bei schulischen Fragen erfolgt die Anmeldung in der Regel durch die Lehrperson in Absprache mit den Eltern. Für die Schulen Sennwald ist die Regionalstelle Sargans zuständig. Link zu weiteren Informationen.

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Dem Schulrat obliegt die Führung und die Verwaltung der Schulen Sennwald nach den Vorschriften des Gemeindegesetzes, der Gesetzgebung über das Schulwesen sowie der Gemeindeordnung und der Schulordnung der Gemeinde Sennwald. Die Mitglieder des Schulrates unterstützen die Gesamtschulleitung und die Teamleitungen in ihrer Leitungsaufgabe.

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Name
11_11_Organigramm (PDF, 118.3 kB) Download 0 11_11_Organigramm

Schulreisen sind Reisen einer Klasse unter der Leitung der Klassenlehrperson. Sie sind obligatorisch für alle Schüler und stehen nicht unbedingt in direktem Zusammenhang mit dem Unterricht. Es findet maximal eine Schulreise pro Schuljahr statt, im Kindergarten und in der Primarschule dauert sie in der Regel einen Tag, in der Oberstufe bis zu zwei Tage. Reiseroute und Programm sind der jeweiligen Stufe angepasst. Es kann ein Elternbeitrag erhoben werden zur Deckung der Verpflegungskosten.

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Die Schule hat sich zu einem Ort entwickelt, der sich neben dem Vermitteln von Schulstoff und Erziehungsaufgaben immer häufiger auch mit Problemen der Schülerinnen und Schüler im persönlichen und familiären Bereich auseinandersetzten muss.
Die Schulsozialarbeit berät und unterstützt als niederschwelliges Angebot Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Eltern bei sozialen Schwierigkeiten.
Die Beratung hat zum Ziel, vermittelnd in Konfliktsituationen zu wirken sowie die Schülerinnen und Schüler und deren Umfeld in der Selbst-, Handlungs- und Sozialkompetenz zu stärken. Sie fördert die Fähigkeit, Lösungen von persönlichen und sozialen Problemen mit den vorhandenen Ressourcen selbständig herbei zu führen. Die Schulsozialarbeit arbeitet eng mit der Schule zusammen.

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Die Schulverwaltung sorgt für einen verwaltungstechnisch und organisatorisch professionell geleiteten Schulbetrieb. In diesem Sinne ist sie Anlaufstelle für das Schulpräsidium, den Schulrat, die Gesamtschulleitung, die Teamleitungen, die Lehrerschaft, die Schüler, die Eltern sowie die Öffentlichkeit.

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Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Es ist deren Sache, dafür zu sorgen, dass das Kind auf dem Schulweg nicht zu Schaden kommt oder andere schädigt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Schüler den Schulweg aus eigener Kraft - in erster Linie zu Fuss - zurücklegen. Schüler, welche ausserhalb eines festgelegten Dorf-Rayons wohnen, dürfen mit dem Velo in die Schule fahren. Die Fahrzeuge dürfen nur auf den zugewiesenen Plätzen abgestellt werden.
Die Benützung von Velos, Rollbretter, Scooter u.ä. geschieht in Verantwortung der Eltern (Haftpflicht, Unfall, Diebstahl, Beschädigung etc.).
Weitere Auskünfte erhalten Sie von der örtlichen Teamleitung.
Beachten Sie bitte auch das angefügte Dokument "Tipps für einen sicheren Schulweg zu Fuss"

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Name
40_5_Tipps_fur_einen_sicheren_Schulweg_zu_Fuss.pdf (PDF, 59.71 kB) Download 0 40_5_Tipps_fur_einen_sicheren_Schulweg_zu_Fuss.pdf

Die Mundgesundheit hat einen wesentlichen Einfluss auf die Gesundheit des ganzen Körpers. Wer mit gesunden Zähnen lebt, hat gut lachen. Die Schulzahnpflegeverordnung des Kantons St.Gallen stellt sicher, dass alle Schulkinder dieselbe Chance erhalten, ihre Zähne gesund zu erhalten. Die Schulen sind verpflichtet, die Schulkinder zur Mund­hygiene und zur richtigen Zahnpflege anzuleiten. Bei jedem Kind muss zudem in jedem Schuljahr obligatorisch eine Zahnkontrolle durchgeführt werden. Die Eltern organisieren den jährlichen Kontrolluntersuch selber, beim Schulzahnarzt oder einem privaten Zahnarzt. Alle Eltern erhalten jeweils zu Beginn eines neuen Schuljahres die Informationen zum Ablauf. Die Untersuchungen werden durch die Schulverwaltung kontrolliert.

Unser Schulzahnarzt:
Dr. med. dent. Mostafa Hammad, Sennwald - Tel. 081 757 10 10 - zuständig für alle Schuleinheiten

Der Untersuch kann auf eigene Kosten bei einem Privatzahnarzt durchgeführt und muss der Schulverwaltung bestätigt werden.

Wenn die Eltern nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln für die Behandlungskosten aufkommen können, leisten die Schulen Sennwald unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Behandlungskosten von Schulkindern.

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Name
60_6_Richtlinien_Kostenbeteiligungen_bei_Zahnbehandlungen.pdf (PDF, 62.56 kB) Download 0 60_6_Richtlinien_Kostenbeteiligungen_bei_Zahnbehandlungen.pdf
Der Schwimmunterricht der Schulen Sennwald findet in den Hallenbädern Buchs und Eschen statt.

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Im Schülerhort werden Schulkinder vor/nach den Schulzeiten sowie über die Mittagspause betreut. Der Verein Kinderbetreuung Grabs-Gams-Sennwald betreibt den Schülerhort Silva beim Schulhaus Sennwald und den Schülerhort Purzelbaum beim Schulhaus Haag.

 

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Siehe Integrative Schulform (ISF)

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Die Erweiterung der Blockzeiten hat zur Folge, dass im Kindergarten und der Primarschule vormittags kein Halbklassenunterricht mehr möglich ist. Um die Kinder möglichst gut zu fördern, arbeiten während einiger Lektionen zwei Lehrpersonen mit der Klasse im Teamteaching.

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Jugendliche können aus verschiedenen Gründen in eine persönliche Krise geraten und dadurch den Sinn der Schule aus den Augen verlieren. Das Verhalten der Jugendlichen wird zur Belastung für die Klasse und die Lehrpersonen. Ein Time-out entschärft eine solche Situation für alle Beteiligten.
Die Time-out Schule Werdenberg ist eine Dienstleistung der Schulen Buchs, Gams, Sennwald, Sevelen, Wartau.
Weitere Informationen zur Time-out Schule Werdenberg erhalten Sie hier.

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Umzug innerhalb der Gemeinde, siehe Adressänderung

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Seit der Einführung des neuen Krankenkassenversicherungsgesetzes mit der obligatorischen Grundversicherung ist jedes Kind bei der Krankenkasse privat gegen Unfall versichert. Bitte achten Sie darauf, dass Zahnschäden eingeschlossen sind.

Seitens der Schule besteht keine Schülerversicherung.

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Erziehungsberechtigte können, gemäss Art. 96 Abs. 2 Volksschulgesetz, ihre Kinder pro Schuljahr maximal zwei halbe Tage oder einen ganzen Tag von der Schule dispensieren. Diese Tage sind frei wählbar und können auch vor oder im Anschluss an die Ferien bezogen werden. Bitte melden Sie die Abwesenheit möglichst frühzeitig bei der Klassenlehrperson an. 

Für die Bewilligung anderer Urlaubsgesuche gilt:

  • Urlaub bis zu 3 Tagen kann die Klassenlehrperson bzw. die Teamleitung bewilligen (ausser in Verbindung mit den Schulferien). Das Urlaubsgesuch muss mindestens 5 Schultage vor Bezug schriftlich bei der Klassenlehrperson gemeldet werden.
  • Weitergehende Urlaubsgesuche bis 5 Schultage (und ab 2 Tagen in Verbindung mit den Schulferien) müssen schriftlich, stichhaltig begründet und mindestens 3 Wochen im Voraus bei der Klassenlehrperson eingereicht werden. Die Teamleitung oder die Gesamtschulleitung entscheidet.
  • Weitergehende Urlaubsgesuche für mehr als 5 Schultage müssen schriftlich, stichhaltig begründet und mindestens 2 Monate im Voraus bei der Klassenlehrperson eingereicht werden. Der Schulrat entscheidet. (Bewilligung nur in gut begründeten Ausnahmefällen).
  • Der Beschluss wird den Erziehungsberechtigten je nach Zuständigkeit durch die Teamleitung, die Gesamtschulleitung oder die Schulverwaltung mitgeteilt.

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Die Verkehrserziehung findet in Zusammenarbeit mit der Polizei statt.

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Unfall:
Seit der Einführung des neuen Krankenkassenversicherungsgesetztes mit der obligatorischen Grundversicherung ist jedes Kind privat gegen Unfall versichert. Bitte achten Sie darauf, dass Zahnschäden eingeschlossen sind. Seitens der Schule besteht keine Schülerversicherung.

Haftpflicht:
Durch Kinder während des Schulbetriebs verursachte Schäden sind nicht von der Schule versichert. Schulinterne Schäden an Personen uns Sachen müssen über die Privathaftpflicht des Kindes, das den Schaden verursacht hat, abgewickelt werden.

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In der Gemeinde Sennwald besteht ein attraktives Angebot für die vorschulische Förderung von Kindern.

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Erfolgt ein Wegzug aus der Gemeinde Sennwald, sind die Eltern verpflichtet, dies der Schulverwaltung und den Klassenlehrpersonen ihrer Kinder frühzeitig mitzuteilen. Die Schulverwaltung stellt einen Schulausweis aus, welcher direkt an die Schulgemeinde des neuen Wohnortes gelangt.

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Mit dem Zeugnis wird die Schullaufbahn dokumentiert und damit die Erfüllung der obligatorischen Schulpflicht bestätigt. Das Zeugnis bietet Schulkindern sowie Erziehungsberechtigten eine regelmässige Information über den fachlichen Leistungsstand. Das Zeugnis gibt Dritten einen Einblick in die individuellen Leistungen, insbesondere im Berufswahlprozess oder beim Besuch einer weiterführenden Schule. 

  • Im Kindergarten und der ersten Klasse Primarschule wird am Ende des Schuljahres ein Zeugnisformular ausgestellt.  Es wird nur das Datum des Beurteilungsgesprächs aufgeführt.  
  • Ab der zweiten Klasse Primarschule erhalten die Schulkinder jeweils zum Ende des Schuljahres ein Zeugnis mit Leistungsbeurteilung. 
  • In der Oberstufe wird ein Zeugnis pro Semester ausgestellt. .

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Pausen sind nicht nur "Auszeiten" vom Lernen, sie dienen auch dem Nachschub von Energie durch Nahrung und Flüssigkeit. Zwischenmahlzeiten können Konzentrationsabfällen und Ermüdungserscheinungen gezielt entgegenwirken. Beim Znüni freuen sich die Kinder über frisches Saisonobst und -gemüse. In einer Znünibox lassen sich Apfel- und Birnenschnitze, sonstige Früchte und Gemüsestreifen problemlos transportieren. Auch Pausenbrote und Käsewürfel haben darin Platz. Süsse Riegel, Knabbergebäck und ähnliche Pausensnacks sind nicht empfehlenswert, da sie relativ viel Fett und Zucker oder Salz enthalten und zu wenig wertvolle Inhaltsstoffe wie Vitamine und Mineralstoffe. Sie liefern nur wertlose Energie und lassen die Kinder nach kurzer Zeit wieder hungrig werden. Ausserdem greifen sie auch die Zähne an.

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Die Schule legt Wert auf gute Elternkontakte. Von den Klassenlehrpersonen werden regelmässig Elterngespräche und Elternabende organisiert. Die Zusammenarbeit mit der Schule ist für die Eltern ein Recht, gleichzeitig aber auch eine Pflicht.

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Bei Zuzug in die Gemeinde Sennwald, siehe Anmeldung

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